Die Verlobung der Klassiker unter frisch Verliebten!

Einige mögen vielleicht Schmunzeln, wenn sie das Wort Verlobung auch nur hören, eine altertümliche Form einer geliebten Person zu sagen „Ich Liebe Dich“ ist es keineswegs. Allerdings hat sich die eigentliche Bedeutung einer Verlobung im Laufe der letzten Jahre erheblich verändert und das gleich in vielerlei Hinsicht. Eine Verlobung wurde bis vor einigen Jahren ausschließlich zwei Menschen unterschiedlichen Geschlechts vorbehalten, so wird in der heutigen modernen Zeit auch ein derartiges Versprechen die Ehe oder eingetragene Partnerschaft eingehen zu wollen unter gleichgeschlechtlichen Partnern praktiziert.
Wie und wann sollte ein entsprechender Antrag erfolgen?

Für einen romantischen Antrag in der Form „Wollen wir uns verloben?“ oder „Willst Du mich heiraten?“ gibt es zahlreiche Möglichkeiten, dies kann im ganz privaten Rahmen mit engen Freunden und Bekannten aber auch im gesetzlichen Rahmen mit der standesamtlichen Anmeldung zur Eheschließung geschehen, denn diese wird automatisch bei der entsprechenden Anmeldung beim zuständigen Standesamt vollzogen. Eine wunderbare sowie romantische Idee einen derartigen Antrag zu stellen ist schlicht und einfach der Überraschungsmoment, dies kann bei der gemeinsamen Zubereitung des Abendessens aber auch beim Kinobesuch eines herzergreifenden Liebesfilmes geschehen. Kaum jemand vermag in diesem Augenblick nein zu sagen, wenn der Partner urplötzlich vor einem auf die Knie fällt und leise die romantischten aller Worte „Willst Du mich heiraten“ über die Lippen bringt. Unzählige weitere Ideen, wie ein hangefertigter Antrag oder eine gemeinsame Wochenendreise „einfach so“ an einen wundervollen Schauplatz sowie Übernachtung in einem Luxus-Hotel.
Was bedeutet es eigentlich verlobt zu sein?

Diese Zeremonie ist ein sogenanntes Verlöbnis, was eigentlich nichts anderes bedeutet, als sich gegenseitig das Versprechen zur Heirat gibt. Der Verlobungszeitraum ist der Beginn der Vorbereitungen für die bevorstehende Vermählung für dessen Zeitraum keinerlei gesetzliche Vorschriften gibt. In der Vergangenheit war vom Zeitpunkt des Verlöbnisses an bis zur eigentlich stattfindenden Hochzeit der Zeitraum innerhalb eines Jahres üblich. In der heutigen modernen Zeit sind die Ansichten des Zeitraums zwischen diesen beiden Anlässen sehr unterschiedlich, so kommt es durchaus schon einmal vor, dass Paare bereits wenige Monate nach dem Verlöbnis vor den Traualtar treten, wogegen andere wiederum einige Jahre in Anspruch nehmen, bis der letztendliche große Schritt vollzogen ist. Trotzt eines Verlöbnisses ist man nicht verpflichtet den anderen Partner auch tatsächlich vor den Traualtar führen zu müssen oder eine anderweitig eingetragene Partnerschaft einzugehen. Allerdings können Eltern des anderen Partners, welcher durch das Entloben ohne wichtigen oder nachvollziehbaren Grund sprichwörtlich an der Nase herumgeführt wurde bereits getätigte Ausgaben, welche in Erwartung einer bevorstehenden Heirat getätigt worden sind vom anderen Partner einen entsprechenden Schadensersatz geltend machen. Auch bereits im Vorfeld einer geplanten Hochzeit gemachte Geschenke, egal ob vom anderen Partner oder Verwandten, können in diesem Falle anstandslos zurückverlangt werden. Die Auflösung eines Verlöbnisses kann durch das Ablegen der Verlobungsringe, Auflösung des bereits gemeinsam geführten Haushaltes sowie Auszug eines Partners aus der gemeinsamen Wohnung vollzogen werden. Daraus eventuell geltend zu machende Ansprüche an den anderen Partner verjähren innerhalb 2 Jahren ab dem Tag des Entlobens gerechnet, Nähers dazu im Bürgerlichen Gesetzbuch unter Paragraph 1297 – 1302.
Die wichtigsten Unterschiede zwischen Verlobungsantrag und Heiratsantrag!

Zwischen beiden Anträgen bestehen keinerlei Unterschiede, so ist ein romantischer Verlobungsantrag ebenso wie ein Heiratsantrag ein gegenseitiges Eheversprechen. Einen einzigen Unterschied allerdings gibt es, hierbei handelt es sich allenfalls um den verwendeten Begriff des Antrags. War es in der damaligen Zeit ausschließlich dem männlichen Partner vorbehalten einen entsprechenden Antrag zu überbringen, wird in der heutigen modernen Zeit oftmals die Initiative vonseiten der Frau gestartet. Bei der Auswahl der Ringe sollte vor allem darauf geachtet werden, dass sich die eigentlichen Verlobungsringe von den späteren Eheringen deutlich unterscheiden, deshalb werden Hochzeitsringe überwiegend in Gold gekauft, wogegen Verlobungsringe oftmals in Silber getragen werden.

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